Ein „Massenanfall“ liegt vor, wenn bei einem Schadensereignis auf Grund der Anzahl Betroffener, der Schwere der Verletzungs-/Erkrankungsfolgen, der besonderen Umstände und/oder eines besonderen Koordinierungsbedarfs die persönliche und materielle Leistungsfähigkeit des eingesetzten rettungsdienstlichen Personals (Notarzt, Notfallsanitäter, Rettungsassistent, -sanitäter, -helfer) vermutlich oder tatsächlich nicht ausreicht, um jeden Betroffenen im weitest möglichen Umfang individualmedizinisch zu versorgen.
Auch beim Massenanfall obliegt die medizinische Versorgung dem Rettungsdienst und kann in der Folge durch Einheiten des erweiterten Rettungsdienstes, des Katastrophenschutzes und anderer Stellen ergänzt werden.